Rechtsprechung
OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 533/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Thüringer Oberlandesgericht
§ 842 BGB
Zur Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität eines Erstattungsanspruchs für Umschulungskosten bei beruflicher Rehabillitation - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit; Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität hinsichtlich eines Erstattungsanspruchs für Umschulungskosten i.R. beruflicher Rehabilitation
- RA Kotz
Schadenersatzverpflichtung bei Personenverletzung
- Justiz Thüringen
Umfang der Schadenersatzverpflichtung bei Verletzung einer Person: Haftungsausfüllende Kausalität zwischen schädigendem Ereignis und Kosten einer beruflichen Rehabilitation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 842
Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit; Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität hinsichtlich Umschulungskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§ 842 BGB
Zur Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität eines Erstattungsanspruchs für Umschulungskosten bei beruflicher Rehabillitation
Verfahrensgang
- LG Gera, 16.06.2011 - 4 O 2090/05
- OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 533/11
Papierfundstellen
- NZS 2012, 834 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.06.1987 - VI ZR 198/86
Vorteilsausgleich bei Mehrverdienst nach Umschulung; Pflicht des Schädigers zur …
Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 533/11
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil des 6. Zivilsenates vom 26.2.1991, Az.: VI ZR 149/90 veröffentlicht in: NJW-RR 1991, Seite 854 ff.; Urteil des 6. Zivilsenates vom 2. Juni 1987, Az.: VI ZR 189/86, veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1987, Seite 1239 ff.), welcher sich der erkennende Senat bereits in seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Urteil des Senats vom 31.3.1999, Az.: 4 U 1350/98, veröffentlicht in: NJW-RR 1999, Seite 1408-1410) hat ein Geschädigter, der wegen seiner Unfallverletzung seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aus § 842 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Umschulung zu einem anderen, im Hinblick auf Einkommensstruktur und soziale Stellung gleichwertigen Beruf. - BGH, 26.02.1991 - VI ZR 149/90
Schadensersatz durch Übernahme von Umschulungskosten
Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 533/11
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil des 6. Zivilsenates vom 26.2.1991, Az.: VI ZR 149/90 veröffentlicht in: NJW-RR 1991, Seite 854 ff.; Urteil des 6. Zivilsenates vom 2. Juni 1987, Az.: VI ZR 189/86, veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1987, Seite 1239 ff.), welcher sich der erkennende Senat bereits in seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Urteil des Senats vom 31.3.1999, Az.: 4 U 1350/98, veröffentlicht in: NJW-RR 1999, Seite 1408-1410) hat ein Geschädigter, der wegen seiner Unfallverletzung seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aus § 842 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Umschulung zu einem anderen, im Hinblick auf Einkommensstruktur und soziale Stellung gleichwertigen Beruf. - BGH, 03.02.1987 - VI ZR 189/86
Ansprüche auf Ersatz von Brandschäden - Nichtannahme der Revision
Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 533/11
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil des 6. Zivilsenates vom 26.2.1991, Az.: VI ZR 149/90 veröffentlicht in: NJW-RR 1991, Seite 854 ff.; Urteil des 6. Zivilsenates vom 2. Juni 1987, Az.: VI ZR 189/86, veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1987, Seite 1239 ff.), welcher sich der erkennende Senat bereits in seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Urteil des Senats vom 31.3.1999, Az.: 4 U 1350/98, veröffentlicht in: NJW-RR 1999, Seite 1408-1410) hat ein Geschädigter, der wegen seiner Unfallverletzung seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aus § 842 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Umschulung zu einem anderen, im Hinblick auf Einkommensstruktur und soziale Stellung gleichwertigen Beruf. - OLG Jena, 31.03.1999 - 4 U 1350/98
Berufliche Umschulung nach Kfz-Unfall: Risiko der Beurteilung der …
Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 533/11
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil des 6. Zivilsenates vom 26.2.1991, Az.: VI ZR 149/90 veröffentlicht in: NJW-RR 1991, Seite 854 ff.; Urteil des 6. Zivilsenates vom 2. Juni 1987, Az.: VI ZR 189/86, veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1987, Seite 1239 ff.), welcher sich der erkennende Senat bereits in seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Urteil des Senats vom 31.3.1999, Az.: 4 U 1350/98, veröffentlicht in: NJW-RR 1999, Seite 1408-1410) hat ein Geschädigter, der wegen seiner Unfallverletzung seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aus § 842 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Umschulung zu einem anderen, im Hinblick auf Einkommensstruktur und soziale Stellung gleichwertigen Beruf.