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   OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 533/11   

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https://dejure.org/2012,17382
OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 533/11 (https://dejure.org/2012,17382)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.07.2012 - 4 U 533/11 (https://dejure.org/2012,17382)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 4 U 533/11 (https://dejure.org/2012,17382)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 842 BGB
    Zur Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität eines Erstattungsanspruchs für Umschulungskosten bei beruflicher Rehabillitation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit; Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität hinsichtlich eines Erstattungsanspruchs für Umschulungskosten i.R. beruflicher Rehabilitation

  • RA Kotz

    Schadenersatzverpflichtung bei Personenverletzung

  • Justiz Thüringen

    Umfang der Schadenersatzverpflichtung bei Verletzung einer Person: Haftungsausfüllende Kausalität zwischen schädigendem Ereignis und Kosten einer beruflichen Rehabilitation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 842
    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit; Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität hinsichtlich Umschulungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 842 BGB
    Zur Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität eines Erstattungsanspruchs für Umschulungskosten bei beruflicher Rehabillitation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 834 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.1987 - VI ZR 198/86

    Vorteilsausgleich bei Mehrverdienst nach Umschulung; Pflicht des Schädigers zur

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 533/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil des 6. Zivilsenates vom 26.2.1991, Az.: VI ZR 149/90 veröffentlicht in: NJW-RR 1991, Seite 854 ff.; Urteil des 6. Zivilsenates vom 2. Juni 1987, Az.: VI ZR 189/86, veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1987, Seite 1239 ff.), welcher sich der erkennende Senat bereits in seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Urteil des Senats vom 31.3.1999, Az.: 4 U 1350/98, veröffentlicht in: NJW-RR 1999, Seite 1408-1410) hat ein Geschädigter, der wegen seiner Unfallverletzung seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aus § 842 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Umschulung zu einem anderen, im Hinblick auf Einkommensstruktur und soziale Stellung gleichwertigen Beruf.
  • BGH, 26.02.1991 - VI ZR 149/90

    Schadensersatz durch Übernahme von Umschulungskosten

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 533/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil des 6. Zivilsenates vom 26.2.1991, Az.: VI ZR 149/90 veröffentlicht in: NJW-RR 1991, Seite 854 ff.; Urteil des 6. Zivilsenates vom 2. Juni 1987, Az.: VI ZR 189/86, veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1987, Seite 1239 ff.), welcher sich der erkennende Senat bereits in seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Urteil des Senats vom 31.3.1999, Az.: 4 U 1350/98, veröffentlicht in: NJW-RR 1999, Seite 1408-1410) hat ein Geschädigter, der wegen seiner Unfallverletzung seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aus § 842 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Umschulung zu einem anderen, im Hinblick auf Einkommensstruktur und soziale Stellung gleichwertigen Beruf.
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 189/86

    Ansprüche auf Ersatz von Brandschäden - Nichtannahme der Revision

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 533/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil des 6. Zivilsenates vom 26.2.1991, Az.: VI ZR 149/90 veröffentlicht in: NJW-RR 1991, Seite 854 ff.; Urteil des 6. Zivilsenates vom 2. Juni 1987, Az.: VI ZR 189/86, veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1987, Seite 1239 ff.), welcher sich der erkennende Senat bereits in seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Urteil des Senats vom 31.3.1999, Az.: 4 U 1350/98, veröffentlicht in: NJW-RR 1999, Seite 1408-1410) hat ein Geschädigter, der wegen seiner Unfallverletzung seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aus § 842 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Umschulung zu einem anderen, im Hinblick auf Einkommensstruktur und soziale Stellung gleichwertigen Beruf.
  • OLG Jena, 31.03.1999 - 4 U 1350/98

    Berufliche Umschulung nach Kfz-Unfall: Risiko der Beurteilung der

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 533/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil des 6. Zivilsenates vom 26.2.1991, Az.: VI ZR 149/90 veröffentlicht in: NJW-RR 1991, Seite 854 ff.; Urteil des 6. Zivilsenates vom 2. Juni 1987, Az.: VI ZR 189/86, veröffentlicht in: Versicherungsrecht 1987, Seite 1239 ff.), welcher sich der erkennende Senat bereits in seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Urteil des Senats vom 31.3.1999, Az.: 4 U 1350/98, veröffentlicht in: NJW-RR 1999, Seite 1408-1410) hat ein Geschädigter, der wegen seiner Unfallverletzung seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aus § 842 BGB einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Umschulung zu einem anderen, im Hinblick auf Einkommensstruktur und soziale Stellung gleichwertigen Beruf.
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